Wer in Deutschland lebt und eine Wohnung, ein Grundstück oder eine andere Immobilie in der Türkei verkaufen möchte, muss nicht in jedem Fall persönlich in die Türkei reisen. Mit einer für den Verkauf geeigneten Vollmacht können Antrag, Dokumentenvorbereitung und Veräußerung durch einen Vertreter in der Türkei abgewickelt werden. Ein Fernverkauf besteht jedoch nicht nur aus der Erteilung einer Vollmacht. Vorab sollten Grundbuchstand, Belastungen und Vermerke, Eigentümerdaten, Kaufpreis und steuerliche Folgen gemeinsam geprüft werden.
Immobilienverkäufe werden in der Türkei nicht mehr ausschließlich bei den Grundbuchämtern durchgeführt. Seit 2023 können auch türkische Notare aufgrund von Artikel 61/A des Notargesetzes Grundstückskaufverträge beurkunden; die Eintragung wird anschließend über das Grundbuchinformationssystem veranlasst. Welcher Weg zweckmäßig ist, hängt von den Unterlagen, der Vertretung, dem Grundbuchstand und dem geplanten Ablauf ab.